GEMA Meldungen

Alle Informationen zum GEMA-Rahmenvertrag und zum GEMA-Portal finden Sie im Online Service Center, Bayerischer Blasmusikverband (BBMV) unter https://www.bbmv-online.de/service-center/gema.

BBMV-GEMA-Rahmenvertrag

Der Bayerische Blasmusikverband hat eine Vereinbarung mit der GEMA hinsichtlich der Abrechnung und Vergütung von musikalischen Aufführungen geschlossen. Nutznießer des Vertrages sind auch die Jagdhornbläser im Bayerischen Jagdverband. Die Auftritte der bayerischen Bläsergruppen bei Veranstaltungen des BJV oder untergeordneter Mitgliederverbände sind durch diesen Rahmenvertrag abgegolten. Die Abrechnung der GEMA-Gebühren erfolgt bei solchen Auftritten direkt über den BBMV. Alle meldepflichtigen Auftritte müssen der GEMA aber zunächst gemeldet werden!


Welche Auftritte müssen gemeldet werden?

Meldepflichtig im Rahmen der BBMV-GEMA-Vereinbarung sind nur öffentliche Auftritte soweit der bayerische Jagdverband oder einer seiner Mitgliederverbände alleiniger Veranstalter ist. Auftritte bei privaten Feiern (Geburtstage, Jubiläen, Beerdigungen) sollten der GEMA nicht gemeldet werden, weil das den Rahmenvertrag mit unnötigen Kosten belasten würde. Auftritte bei Veranstaltern außerhalb des BJV müssen durch den jeweiligen Veranstalter gemeldet und abgegolten werden. Die Bläsergruppe kann dabei unterstützen.


Wann muss ein Auftritt gemeldet werden?

Die Meldung muss spätestens 10 Tage nach dem Auftritt bei der GEMA eintreffen. Eine Liste der gespielten Stücke muss spätestens sechs Wochen nach dem Auftritt an die GEMA geschickt werden.


Wie kann ein Auftritt gemeldet werden?

Die Meldung von Auftritten und Musikfolgen erfolgt über die auf dem GEMA-Portal angebotenen Formulare. Genaue Anweisungen zur Benutzung des GEMA-Portals und über die Angaben zum Ausfüllen der Meldung finden sich im Online Service Center des BBMV (s.o.).

Welche Angaben müssen der GEMA gemeldet werden?

Bei der Meldung eines Auftritts im Rahmen der BBMV-GEMA-Vereinbarung ist der Hinweis auf den BBMV-GEMA-Rahmenvertrag unbedingt erforderlich!!! Weitere Angaben betreffen Veranstalter (Bläsergruppe, Kreisjagdverband, BJV), Art der Veranstaltung, Termin / Uhrzeit, Veranstaltungsort, Name der auftretenden Bläsergruppe, Anzahl der Besucher, ggf. Konzerteinnahmen UND eine Liste der gespielten Stücke mit Titel, Komponist und ggf. Arrangeur. Bei Verwendung der Formulare auf dem GEMA-Portal werden alle benötigten Angaben abgefragt.