Wann ist ein Auftritt privat oder öffentlich?

Die GEMA interpretiert das Urheberrechtsgesetz (UrhG § 15, Abschn. 3) wie folgt: "Zusammengefasst heißt es hier, dass jede Situation öffentlich ist, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören, es sei denn, die Personen sind alle miteinander befreundet oder verwandt. Eine Party mit Freunden und Familie ist demnach privat. Ein Betriebsfest oder eine Vereinsfeier sind es nicht." Private Auftritte erfordern keine GEMA-Lizenz. Nur die öffentlichen Auftritte müssen der GEMA gemeldet werden.


Welche öffentlichen Auftritte sind durch den BBMV-GEMA-Rahmenvertrag pauschal abgegolten?

Der Rahmenvertrag regelt Musikdarbietungen auf öffentliche Veranstaltungen, bei denen der bayerische Jagdverband oder einer seiner Mitgliederverbände alleiniger Veranstalter ist. Solche Auftritte werden über den BBMV direkt mit der GEMA abgerechnet. Die Bläsergruppe oder der veranstaltende Jagdverband bekommt keine GEMA-Rechnung. Der Auftritt muss der GEMA jedoch regelkonform gemeldet werden. Die Meldung muss einen Hinweis auf den BBMV-GEMA-Rahmenvertrag enthalten, damit die Veranstaltung korrekt zugeordnet werden kann.


Welche öffentlichen Auftritte sind nicht über den Rahmenvertrag geregelt?

Musikdarbietungen auf öffentliche Veranstaltungen, bei denen der bayerische Jagdverband oder einer seiner Mitgliederverbände nicht der alleinige Veranstalter ist, sind durch den Rahmenvertrag nicht geregelt. Entsprechende Auftritte sind der GEMA regelkonform zu melden. Die GEMA schickt eine Gebührenrechnung direkt an den oder die Veranstalter.


Welche typischen Auftritte von Jagdhorngruppen sind zu melden / sind meldefrei?

Die folgende Liste ist mit dem BBMV abgestimmt und zum Teil dem Vertragstext entnommen. Es besteht noch Klärungsbedarf für den Einsatz von Jagdhornbläsern während und nach der Jagd, die in der Regel keine öffentliche Veranstaltung ist. Laut Vertrag besteht dafür eine Meldepflicht, die aber aus dem Urheberrechtsgesetz nicht hergeleitet werden kann.

  • Geburtstage, Jubiläen, Ehrungen von Verbandsmitgliedern (i.d.R. keine Meldung notwendig)
  • Letzter musikalischer Gruß bei Beerdigungen von Verbandsmitgliedern (i.d.R. keine Meldung notwendig)
  • Liturgische Begleitung von Gottesdiensten (Hubertusmessen) (kirchliche Veranstaltungen sind über den Rahmenvertrag der Kirchen abgegolten)
  • Einsatz von Jagdhornbläsern während und nach der Jagd (meldepflichtig)
  • Öffentlichkeitsarbeit des BJV, z.B. Infostand auf Weihnachtsmarkt od. Jagdausstellung (meldepflichtig)
  • Mitgliederversammlungen der regionalen Jagdverbände im BJV (sofern öffentlich: meldepflichtig)
  • Hegeschauen der Landratsämter (meldepflichtig)
  • Dorffeste, Altstadtfeste, Feuerwehr- und Schützenfeste (meldepflichtig)
  • Haus der offenen Tür beim Toyota-Händler (Veranstalter dürfte das Autohaus sein / die Meldung müsste durch den Veranstalter erfolgen)
  • Herbstempfang der CSU, SPD, … von Oberbayern (Veranstalter dürfte die Partei sein / die Meldung müsste durch den Veranstalter erfolgen)
  • Landes- und Bundeswettbewerbe im Jagdhornblasen (meldepflichtig)


Was passiert, wenn ich einen Auftritt nicht oder zu spät melde?

Die GEMA ist berechtigt, bei nicht gemeldeten Veranstaltungen den doppelten Tarif zu berechnen. Die Verrechnung erfolgt in solchen Fällen oft direkt an die Bläsergruppe.


Was passiert, wenn ich einen Auftritt falsch melde?

Kommt darauf an, was ich falsch mache: Die GEMA behält sich z.B. vor, bei nicht eingereichten Musikfolgen Versäumnisgebühren zu berechnen. Wenn ich bei der Meldung den Hinweis auf den geltenden BBMV-Rahmenvertrag vergesse, bekomme ich keine Vergünstigung, sondern eine Standardrechnung direkt von der GEMA.


Muss ich die Anmeldung für einen ausgefallenen Auftritt stornieren?

Ja, unbedingt! Sonst wird die Lizenz für den ausgefallenen Auftritt abgerechnet. Über den Rahmenvertrag würden dann zwar ermäßigte, aber schließlich doch ganz unnötige Gebühren fällig. Stornieren Sie Ihre Anmeldung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Nehmen Sie Bezug auf die ursprüngliche Anmeldung. Für Stornierungen erhebt die GEMA keine Gebühren.


Wie kann ich mich gegen unberechtigte Forderungen der GEMA wehren?

Unberechtigte Forderungen der GEMA kann ich mit dem GEMA-Vordruck "Reklamation" reklamieren. Das Formular finde ich auf der Downloadseite des BBMV.


Ich habe immer noch Fragen - an wen kann ich mich wenden?

Das BJV Team Bläserwesen beantwortet offene Fragen gern per E-Mail oder am Telefon. Wenn wir die Antworten nicht wissen, machen wir uns beim Bayerischen Blasmusikvervand oder direkt im GEMA Kundenzentrum schlau. So bauen wir Expertise auf, die allen Bläsergruppen zugute kommt und bekommen das GEMA-Thema über kurz oder lang in den Griff.